Reservierung

Hausordnung

Die geehrten Gäste sind gebeten, die Bifora Hausordnung aufmerksam zu lesen und sie während des Aufenthaltes zu beachten.

Diese Regel dienen zu der Bestimmung gegenseitigen Verhältnisses, d.h., der Verantwortung und Rechten des Leistungsgebers (im weiteren Text: Vermieter) und des Kunden (im weiteren Text: Gast).

Rechte und Verantwortungen des Gastes

Artikel 1.

Der Gast hat das Recht:

Sowohl das Appartement als auch alle ihm zur Verfügung stehenden Geräte und Räume ständig zu benutzen, alles nach den in dem Vertrag angegebenen Vorschriften.

Artikel 2.

Dem Gast ist es verboten:

  1. leicht entzündbare oder explosive Materiale, Waffen, Rauschgifte und Materiale (Gegenstände) mit starkem oder unangenehmen Gerüchen ins Appartement zu bringen.
  2. im Appartement zu rauchen.
  3. Haus- und/oder Raubtiere ins Appartement zu bringen.
  4. Personen, die keine Appartementgäste sind, ins Appartement einzuladen oder ihnen erlauben, im Appartement zu übernachten.
  5. die Haushaltsgeräte wie die Klimaanalage oder ähnliches eingeschaltet lassen, nachdem er die Villa verlassen hat. Bei der Verlassung des Appartements müssen alle Fenster und Türe geschlossen werden.
  6. irgendwelche Gegenstände, Inventar und/oder Geräte aus dem Appartement nehmen.
  7. die Möbel anordnen.
  8. die Ruhe mit sowohl der Lärm, Radio, Fernsehen oder anderen Geräten als auch mit Musikinstrumenten von 22.00 bis 8.00 stören.

Artikel 3.

Der Gast muss:

  1. nach 17.00 Uhr an dem Ankunftstag sich melden.
  2. die Hausordnung halten und Zimmer, Inventar und Installationen aufmerksam benutzen.
  3. das Appartement und seine äußeren Teilen sauber halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Appartement während dem 7-tägigen Aufenthalts des Gastes in der Villa zu warten.
  4. auf den Appartementschlüssel achten. Falls dieser verloren wird, ist die Entschädigung von 50 E zu bezahlen.
  5. alle Geräte ausschalten, Hähne zumachen und die Klimaanlage ausschalten, wenn er nicht in der Villa ist. Alle Fenster und Türe müssen gesperrt werden, bevor die Klimaanlage eingeschaltet wird.
  6. zum Beginn seines Aufenthaltes das Pfand von 450 E für den Fall des von dem Gastnachlässigkeit verursachten Schaden. Falls alles in Ordnung ist, wird das Pfand dem Gast beim Abschied zurückgegeben spätestens 3 Wochen nachdem die Vermietung abgelaufen ist (falls die Vorbezahlung durch Bankanweisung bezahlt wurde).
  7. bevor er abreist, für alle Leistungen bezahlen und die Bezahlungsbestätigung dem Vermieter zeigen.
  8. auf dem Abreisetag die Räume bis 10.00 Uhr verlassen. Wenn er sich auch nach 10.00 Uhr im Appartement aufhält, wird er unbedingt für den zusätzlichen Tag bezahlen müssen, ohne dass er sich in der Unterkunftseinheit aufhalten darf.
  9. den Müll vor der Abreise rausbringen.
  10. auf dem Abreisetag die schmutzigen Handtücher und Bettwäsche in dem Badezimmer lassen.
  11. den Vermieter anrufen, so dass sie zusammen das Appartement vor der Abreise überprüfen. Für alle nicht angezeigten Schaden im Appartement ist der Gast gesetzlich verantwortlich.

Rechte und Verantwortungen des Vermieters

Artikel 4.

Der Vermieter hat das Recht:

  1. die Leistung dem Gast abzusagen, wenn das Benehmen des Gastes der Ruhe stört.
  2. von dem Gast Entschädigung zu verlangen, wenn der Gast absichtlich oder aus Nachlässigkeit Schaden des Inventars, Installationen oder Möbel verursacht.

Artikel 5.

Der Vermieter muss:

  1. um die Ruhe sorgen und dem Gast einen angenehmen Aufenthalt in dem Appartement ermöglichen.
  2. die Bettwäsche und Handtücher jeden 7. Tag wechseln, wenn der Gast im Appartement länger bleibt.
  3. dem Gast die gefundenen und/oder vergessenen Gegenstände geben oder senden. Falls es nicht möglich ist, muss der Vermieter diese Gegenstände mindestens sechs Monate aufbewahren und dann nach den Vorschriften behandeln.
  4. alle Schadenkosten ersetzen, die durch Nachlässigkeit dieser Hausordnung von dem Vermieter oder einer anderen Person entstanden sind, die die Vermieterverantwortung hat.

Bevor dem Aufenthalt ist anzunehmen, dass der Gast mit der Hausordnung bekanntgemacht und mit den Regeln einverstanden ist.
Alle Vorwürfe sind zu beachten, nur falls sie zur Zeit des Aufenthaltes bekannt gemacht werden.
Nachträgliche Beschwerden werden nicht in Kauf genommen.
Falls der Gast mit diesen Regeln nicht einverstanden ist, muss er das Appartement verlassen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!